Primarstufe

Bildungsziel

Die Primarstufe vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine stabile Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Mehr über die Lernziele erfahren Sie im Lehrplan BL.

Bildungsgesetz

Aus dem Bildungsgesetz des Kanton Basel-Landschaft:

1. Schülerinnen und Schüler

Rechte und Pflichten

  • Sie haben Anrecht auf die Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und ihrer geschlechtlichen Identität.
  • Sie nehmen an Evaluationen der Schule teil und können ihre Meinung zum Unterricht und zur Schule äussern.
  • Sie haben in der Volksschule in Sach- und Organisationsfragen ein Mitspracherecht
  • Sie tragen mit ihrem Verhalten zum Erfolg des Unterrichts, sowie der Klassen- und Schulgemeinschaft bei.
  • Sie haben die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und des Schulrates zu befolgen; andernfalls haben sie Disziplinarmassnahmen zu gewärtigen.
  • Sie können in schweren Fällen vom Schulrat aus der Schule ausgeschlossen werden.

2. Eltern und Erziehungsberechtigte

Rechte und Pflichten

  • Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für die Betreuung und Erziehung der Kinder.
  • Sie können im Rahmen von Evaluationen ihre Meinung zur Qualität der Schule äussern.
  • Sie haben das Recht, von Lehrpersonen oder von der Schulleitung angehört zu werden.
  • Sie können nach vorheriger Absprache mit der Lehrperson den Unterricht ihrer Kinder besuchen.
  • Sie haben das Recht, Anliegen an die Schulleitung und an den Schulrat zu richten.
  • Sie können die Durchführung eines Elternabends verlangen, wenn dies ein Drittel der Erziehungsberechtigten einer Klasse wünscht.
  • Von Erziehungsberechtigten wird erwartet, dass sie das Lernen und die schulische Entwicklung ihrer Kinder unterstützen und fördern.
  • Erziehungsberechtigte informieren die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer frühzeitig über Angelegenheiten, welche für den Lernprozess der Kinder von Bedeutung sind.
  • Bei Fragen und Problemen suchen sie den Kontakt mit der Schule.
  • Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen.
  • Erziehungsberechtigte können vom Schulrat mit Bussen bis zu Fr. 5’000.— bestraft werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen (z.B. unentschuldigtes Versäumnis des Unterrichts).

Konflikte und Beschwerden

Bei Konflikten mit einer Lehrperson suchen Erziehungsberechtigte zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrerin oder dem betroffenen Lehrer. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, wenden sie sich mündlich oder schriftlich an die Schulleitung.

3. Lehrerinnen und Lehrer

Rechte und Pflichten

  • Lehrerinnen und Lehrer haben Anspruch auf Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Privatsphäre und ihrer beruflichen Fähigkeiten.
  • Sie sind bei der Gestaltung des Unterrichts innerhalb der Lehrpläne und des Schulprogramms frei.
  • Sie werden von der Schulleitung über sie persönlich betreffende Eingaben oder Beanstandungen orientiert.
  • Sie beraten die Schülerinnen und Schüler und beurteilen deren Leistungen.
  • Sie wirken während der unterrichtsfreien Arbeitszeit an gemeinsamen Aufgaben der Schule und im Bildungswesen mit.
  • Sie beziehen die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten in ihre Schularbeit ein.
  • Sie bilden sich in der Freizeit und/oder im Rahmen der Schule regelmässig weiter.

Das Bildungsgesetz regelt das Bildungswesen in den öffentlichen Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden. Den aktuell nachgeführten Wortlaut des Bildungsgesetzes finden Sie auf der Website des Kantons BL.

Gliederung der Primarstufe

Die Gliederung der achtjährigen Primarstufe erfolgt in Therwil nach dem Modell 2/2/4, was folgende drei Stufen ergibt:

Zyklus 1

2 Jahre Kindergarten (1. und 2. Klasse Kindergarten)
2 Jahre Unterstufe (1. und 2. Klasse Primarschule)

Zyklus 2

4 Jahre Mittelstufe (3. bis 6. Klasse Primarschule)

Nach jeder Stufe erfolgt in der Regel ein Wechsel der Klassenlehrperson.

Eintritt

Die achtjährige Schulzeit beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Kinder, die vor dem 31. Juli das 4. Altersjahr erreicht haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in die Primarstufe ein. Anschliessend folgt der Übergang in die Primarschule. Für den Kindergarten und die Primarschule finden spezielle Informationselternabende statt. Dort wird über den bevorstehenden Eintritt oder den Übergang in die Primarschule orientiert.

Kindergarten - Zyklus 1

Wenn immer möglich, kann Ihr Kind den obligatorischen Kindergarten im Wohnquartier besuchen. Der Kindergarten erfasst und fördert die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes. Er unterstützt es beim Aufbauen von Selbständigkeit, Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Das Spiel ist die Lern- und Lebensform des Kindergartenkindes. Der Kindergarten unterstützt das Kind, mit den Anforderungen des täglichen Lebens umzugehen, und bereitet es auf die Primarschule vor.

Primarschule - Zyklus 1 und 2

Die Primarschule führt den Bildungsauftrag weiter und knüpft an die Methoden und Techniken des Kindergartens an. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwick­lungsstandes des Kindes wird auf den individuellen Fähigkei­ten und Fertigkeiten aufgebaut. Kinder mit besonderem Bildungsbedarf werden integrativ über die Spezielle Förderung oder Sonderschulung unterstützt. Detaillierte Informationen finden sie unter Schulangebote.

Unterstufe - Zyklus 1

Die Unterstufe ist ein Bestandteil der 8 Jahre dauernden Primarstufe. Die Unterstufe beinhaltet die 1. und 2. Klasse. Der Unterricht in der 1. bis 2. Klasse hat ganzheitlichen Charakter. Das Gewicht liegt auf dem Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen. Das Unterrichtspensum wird ergänzt durch die Fächer "Musik und Bewegung" und "Textiles Gestalten".

Mittelstufe - Zyklus 2

Auf die Unterstufe folgen die 4 Schuljahre in der 3. bis 6. Klasse der Mittelstufe. In der Mittelstufe hat der Unterricht nach wie vor ganzheitlichen Charakter, doch werden die einzelnen Fächer stärker betont. Es geht in der Mittelstufe um die Festigung und den Ausbau der elementaren Kulturtechniken, um das Einüben von Lern- und Arbeitsweisen, sowie um die Verflechtung mit anderen Inhalten, z.B. Natur, Mensch, Gesellschaft. Ab der 3. Klasse wird Französisch und ab der 5. Klasse Englisch unterrichtet.

Die Mittelstufe kann auch in der Kleinklasse absolviert werden. Die Kleinklasse hilft lernschwachen Kindern in möglichst individueller Unterrichtsform die Lehrplanziele zu erreichen. Das Ziel der Kleinklasse ist der Übertritt in die Regelklasse.

Beurteilung

Standortgespräch

In der Mitte jeden Schuljahres findet ein Standortgespräch statt. Im Standortgespräch erörtert die Klassenlehrperson den Erziehungsberechtigten aufgrund ihrer Beobachtungen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder. Neben der Beurteilung der fachlichen Kompetenzen wird auch dem Lern-, dem Arbeits- und dem Sozialverhalten besondere Beachtung geschenkt. Je nach Alter und Situation nimmt die Schülerin oder der Schüler an diesem Gespräch teil.

Näheres entnehmen Sie der Verordnung BL.

Zeugnis

Zeugnis 1. / 2. Klasse

Am Ende der 1. und 2. Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Mittels der Prädikate «Hohe Anforderungen erfüllt», «Erweiterte Anforderungen erfüllt», «Grundanforderungen erfüllt» und «Grundanforderungen nicht bzw. teilweise erfüllt» wird für jedes Fach festgehalten, welcher Leistungsstand / welche Kompetenzen das Kind erreicht hat.

Zeugnis 3. / 4. / 5. / 6. Klasse

Am Ende der 3., 4., 5. und 6. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft wird die Beurteilung mit einer Note eingetragen. Damit ein Kind befördert wird, muss der Durchschnitt mindestens 4,0 betragen.
Erreicht ein Schüler oder eine Schülerin den erforderlichen Notendurchschnitt nicht, findet zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin ein Gespräch über die weitere schulische Förderung statt. Eine einvernehmliche Lösung ist anzustreben.

Check P3 und P5

Folgende zwei Leistungstests werden an der Primarstufe durchgeführt:

  • Check P3 (Anfang 3. Primarklasse)
  • Check P5 (Ende 5. Primarklasse)

Die Checkergebnisse orientieren über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Der Check P3 beschränkt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik. Sie bieten eine Standortbestimmung der Leistung der Schülerinnen und Schüler in den genannten Fächern, für alle Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt. Die Checks werden für alle unter denselben Rahmenbedingungen durchgeführt und vom Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich nach einheitlichen Kriterien korrigiert und ausgewertet. Dadurch werden die Leistungen, anders als bei benoteten Klassenprüfungen, unabhängig vom jeweiligen Klassenverband einschätzbar.

Die Checks werden in erster Linie zur Förderung und zur Unterrichts- bzw. Schulentwicklung verwendet. Die Checkergebnisse fliessen in die Gesamtbeurteilung einer Schülerin/eines Schülers ein, werden jedoch nicht benotet. Das heisst, sie fliessen nicht in das Jahreszeugnis ein, werden jedoch im Standortgespräch besprochen. Der Kanton erhält eine anonymisierte Auswertung über den Durchschnitt des kantonalen Ergebnisses mit Angabe des vierkantonalen Durchschnitts aller Lernenden zum Feststellen der Wirksamkeit des Bildungssystems.

Genauere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons BL.

Übertritt Sekundarschule

Übertrittelternabend

Alle Informationen zum Übertritt finden Sie im Handout Übertritt Sekundarschule. Das Handout ist im Downloadbereich zu finden.

Übertrittgespräch

In der Mitte der 6. Klasse macht die Klassenlehrperson einen Vorschlag für die Zuweisung in ein Anforderungsniveau der Sekundarschule (Niveau A = allgemeine Anforderungen, Niveau E = erweiterte Anforderungen oder Niveau P = progymnasiale Anforderungen). Die Erziehungsberechtigten, die mit diesem Vorschlag nicht einverstanden sind, melden ihr Kind für die Übertrittprüfung an. Das Resultat dieser Übertrittprüfung entscheidet über die Zuweisung in eines der Anforderungsniveaus.